AGB und DSGVO

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hund-Mensch-Teamzentrums Jülich

 

§ 1 Anmeldung:

Die Anmeldung zu Seminaren muss schriftlich erfolgen. Zur Anmeldung zu wöchentlichen Kursen reicht eine mündliche Zusage. Mit der Anmeldung und/oder Teilnahme am Training werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil unseres Vertrages. Das Erreichen eines bestimmten Ausbildungszieles wird nicht garantiert.

 

§ 2 Teilnahmebedingungen:

Für jedes Tier muss eine Halter Haftpflicht-Versicherung bestehen und der altersgemäße Impfschutz nachgewiesen werden. Die Teilnehmer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier, das kein Ansteckungsrisiko für Personen oder andere Tiere darstellt, parasitenfrei ist und den Anforderungen des Unterrichtes physisch und psychisch gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen. Der Halter ist verpflichtet, den Ausbilder über Verhaltensauffälligkeiten, Einschränkungen und Läufigkeit der Hündin oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Hundes vor Beginn der Beratungs- und / oder Trainingstätigkeit zu informieren.

Der Hundeführer muss physisch und psychisch in der Lage sein, den Hund sicher zu halten und zu führen. Alle behördlichen Auflagen zur Haltung des Hundes müssen erfüllt sein. Das Betreten des Geländes mit Starkzwangmitteln (Würger, Stachelhalsband u.ä) ist untersagt. Die Kontaktaufnahme der Hunde an der Leine ist nicht erwünscht.

 

§ 3 Gebühr:

Die Gebühren für wöchentlich stattfindende Kurse, könne zu jeder Trainingseinheit bezahlt werden. Es können auch 5er – oder 10er Karten erworben werden. Diese werden elektronisch von uns geführt. Die Gebühr wird zur 1. Trainingseinheit fällig und bar gezahlt. Sind Gebühren im weiteren Verlauf nicht bis zum Beginn der dritten Trainingseinheit nach Fälligkeit bezahlt, werden 20 € Bearbeitungsgebühr fällig.

Seminargebühren müssen bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn vollständig bezahlt sein. Bei Seminaren mit Fremdreferenten gelten die AGBs der jeweiligen Referenten.

 

§ 4 Haftung/Haftungsausschluss:

Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an den Unterrichts- Spiel- und / oder Beratungsstunden erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Das Hund-Mensch-Teamzentrum und die Ausbilder sowie deren Repräsentanten übernehmen keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen, die über die bestehende Versicherungsleistung des Versicherers hinausgehen, es sei denn, es liegt Vorsatz vor. Anleitungen sind grundsätzlich als Empfehlung zu verstehen und werden von den Teilnehmern freiwillig ausgeführt.

Dies gilt auch für die Teilnahme an Seminaren.

 

Das Hund-Mensch-Teamzentrum übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden. Die Teilnehmer übernehmen zu jedem Zeitpunkt die Pflichten des Tierhüters, auch wenn sie auf Anleitung handeln.

Während des Freilaufs der Hunde besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko für Teilnehmer und Hunde. Die Teilnahme geschieht auf eigenes Risiko. Die Geräte und Einrichtungen des Platzes sowie die Zuwege, Parkplätze und der Platz selber werden auf eigenes Risiko benutzt. Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Eltern haften für ihre Kinder.

Bei Unfällen und Verletzungen ist immer ein Protokoll zu erstellen und unmittelbar ein Arzt aufzusuchen. Etwaige daraus resultierende Forderungen gegenüber dem Hund-Mensch-Teamzentrum, sowie gegenüber anderen Teilnehmern sind unmittelbar und vor dem Verlassen des Geländes schriftlich anzuzeigen.

 

§ 5 Rücktritt/Kündigung:

Den Teilnehmern wird ein Rücktrittsrecht bis zur zweiten Trainingseinheit eingeräumt. Die Teilnahme an der zweiten Trainingseinheit gilt als Vertragsabschluss.

Das Hund-Mensch-Teamzentrum kann vom Vertrag zurücktreten,

  • wenn der Ausbilder ausfällt, z.B. wegen Krankheit -

  • wenn höhere Gewalt eintritt (Wetter, Umwelt …) -

  • wenn der Übungsplatz nicht nutzbar ist -

Der bezahlte Beitrag wird dann anteilmäßig gut geschrieben.

Teilnehmern kann fristlos gekündigt werden, bei:

  • Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen

  • Verletzungen der AGB

  • wiederholter Missachtung von Anweisungen

  • offenen Beitragsforderungen

  • jeglichem Einsatz von Strakzwangmitteln oder Gewalt

  • Störung des Friedens

In diesen Fällen besteht keinerlei Rückzahlungsverpflichtung gegenüber den Teilnehmern.

 

Absagen zu Wochenkursen müssen bis spätestens 30 Stunden vor Kursbeginn erfolgen. Bei Absagen unter 30 Stunden wird die Trainingsstunde berechnet.

Absagen zu Seminaren müssen bis spätestens 21 Tage vor Seminarbeginn erfolgen. Bei Absagen unter 21 Tagen wird die Seminargebühr in Höhe von 50% der Gesamtgebühr einbehalten, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.

 

§ 6 Sonstige Vereinbarungen:

Die Ausbilder behalten sich vor:

  • die Dauer des Trainings individuell anzupassen.

  • die Örtlichkeiten individuell zu bestimmen.

  • den Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen.

  • das Training aus wichtigem Grund zu verschieben.

 

§ 7 Datenschutz:

Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben und verarbeitet, wenn Sie unsere Angebote nutzen und für die Bearbeitung Ihres Wunsches notwendige Daten angeben. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Nutzung der Sozialen Netzwerke im Impressum der Website. Ich werde Ihre personenbezogenen Daten weder an Dritte verkaufen noch zugänglich machen.

 

§ 8 Bild- und Videoaufnahmen :

Zwecks Werbemaßnahmen in sozialen Netzwerken/Internet werden im Training Bild- und Videoaufnahmen gemacht. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, dies bitte im Vertrag unter „Sonstiges“ vermerkten.

 

§ 9 Sonstiges:

Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer und Fehler sind vorbehalten. Preise können variieren. Die gültigen Preise erfragen Sie bitte beim jeweiligen Kursleiter. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düren

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, so gelten dort die Regelungen des BGB, welche der beabsichtigten Formulierung am nächsten kommen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

 

 

 

Zusatz Mantrailing

 

Für die Teilnahme an den Mantrailingkursen gelten folgende Bestimmungen:

  • Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Jeder Teilnehmer hat selbst für seinen Hund zu sorgen (z.B. Trinkwasser für den Hund).

  • In der warmen Jahreszeit ist für ausreichende Belüftung der Autuos durch den Hundeführer /-halter zu sorgen.

  • Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, sich auch als Versteckperson zur Verfügung zu stellen.

  • Welcher Hund welche Versteckperson sucht, wird vom Trainer festgelegt und ist von den Teilnehmern zu aktzeptieren.

  • Das Mitlaufen (ohne eigenen Hund) beim Training der einzelnen Teams ist gestattet, sofern gewährleistet ist, dass eine Aufsichtsperson bei den in den Autos wartenden Hunden bleibt. Diese Aufgabe ist von jedem Teilnehmer zu übernehmen.

  • Läufige Hündinnen können weiterhin an den Mantrailingkursen teilnehmen. Jedoch laufen die Hündinnen als letzte Teilnehmer.

  • Die Mantrailingkurse finden ab einer Teilnehmerzahl von mindestens drei Mensch/Hund-Teams statt.

  • Anfallende Parkgebühren sind von jedem Teilnehmer selbst zu tragen.

 

Für hier nicht aufgeführte Bestimmungen/Vorschriften gelten die AGB des Hund-Mensch-TeamZentrums.

 

Jülich, 12.04.2023

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© Christiana Garitz

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